17. NOVEMBER 2015

bündnisDER kleine BÜNDNISFALL

Frankreich beruft sich auf den EU-Vertrag, um den Beistand anderer europäischer Länder im Kampf gegen den Terrorismus in Anspruch zu nehmen. Die Formulierung der entsprechenden Klausel (Paragraf 42, Artikel 7) ist deutlich: Demnach schulden sich die Mitgliedstaaten
„alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“,
falls das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Ziel eines bewaffneten Angriffs geworden ist.

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