DER kleine BÜNDNISFALL
Frankreich beruft sich auf den EU-Vertrag, um den Beistand anderer europäischer Länder im Kampf gegen den Terrorismus in Anspruch zu nehmen. Die Formulierung der entsprechenden Klausel (Paragraf 42, Artikel 7) ist deutlich: Demnach schulden sich die Mitgliedstaaten
„alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“,
falls das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Ziel eines bewaffneten Angriffs geworden ist.


