17. NOVEMBER 2015

DER kleine BÜNDNISFALL Frankreich beruft sich auf den EU-Vertrag, um den Beistand anderer europäischer Länder im Kampf gegen den Terrorismus in Anspruch zu nehmen. Die Formulierung der entsprechenden Klausel (Paragraf 42, Artikel 7) ist deutlich: Demnach schulden sich die Mitgliedstaaten "alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung", falls das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Ziel eines bewaffneten Angriffs …